Gesetze und Vorschriften
Die Lösungen von 4Allbrands gelten als medizinische Hilfsmittel und werden in persönlicher Schutzausrüstung getragen. Daher gibt es zwei Typen von Verordnungen, die wir einhalten müssen.

PSA
Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe fallen unter die Kategorie der persönlichen Schutzausrüstung. Das Tragen von (semi-)orthopädischen Schuheinlagen in diesem Schuhwerk kann die Schutzeigenschaften des Schuhs beeinflussen. Daher muss die gesamte Kombination aus Schuheinlage und Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuh der europäischen PSA-Verordnung EU/2016/425 entsprechen.
Um Ihre Sicherheit und die offizielle Zertifizierung zu gewährleisten, werden 4Allbrands Schuheinlagen von einem akkreditierten Institut gemäß den geltenden Normen für das jeweilige Schuhwerk geprüft. Ob Sie Arbeitssicherheitsschuhe (EN-ISO 20345:2022) oder Berufsschuhe ohne Schutzkappe (EN-ISO 20347:2022) verwenden: 4Allbrands bietet maximalen Komfort, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz am Arbeitsplatz zu beeinträchtigen.
MDR
Orthopädische und semi-orthopädische Schuheinlagen sind medizinische Hilfsmittel, da sie (präventiv) gegen verschiedene Arten von Fußbeschwerden helfen. Daher müssen sie die Anforderungen der europäischen Verordnung EU/2017/745 für Medizinische Hilfsmittel (MDR) erfüllen. Aus diesem Grund sind alle Schuheinlagen von 4Allbrands gemäß dieser Verordnung zertifiziert.
Unsere 4Allbrands-Lösungen sind außerdem als medizinische Hilfsmittel in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED mit einer eigenen SRN registriert. Diese SRN kann bei unseren Mitarbeitern erfragt werden.

Verwendung von (semi-)orthopädischen
Schuheinlagen in Sicherheitsschuhen
Wussten Sie, dass es nicht einfach erlaubt ist, Schuheinlagen in Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuhen auszutauschen? Die Kombination aus Schuhen und neuen Schuheinlagen erfüllt dann nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Um sicherzustellen, dass eine solche Kombination den Vorschriften entspricht, muss sie der europäischen Verordnung EU/2016/425 (Sicherheit) und EU/2017/745 (Gesundheit) entsprechen.
Sind Sie neugierig, wie diese Gesetzgebung genau funktioniert und wie (semi-)orthopädische Schuheinlagen von 4Allbrands in Kombination mit allen Modellen von Marken von Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhen übereinstimmen? MAAK Anwälte haben ein ausführliches Dokument erstellt, in dem die Gesetzgebung erläutert wird und wie die Verwendung von (semi-)orthopädischen Schuheinlagenin Sicherheitsschuhen innerhalb der Vorschriften zulässig ist.

Die (semi-)orthopädischen Schuheinlagen von 4Allbrands wurden außerdem von der niederländischen Arbeitsinspektion und der deutschen Bayerischen Gewerbeaufsicht geprüft und zugelassen. Möchten Sie mehr darüber lesen?
Was können wir für Sie tun?
Möchten Sie erfahren, was 4Allbrands für Sie tun kann? Dann füllen Sie das nebenstehende Kontaktformular aus. Einer unserer Mitarbeiter wird schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

